Eine Winterbesteigung von Österreichs höchstem Gipfel hat zu einem Rechtsstreit über Verantwortung unter extremen Bedingungen geführt. Der Fall könnte beeinflussen, wie weit das Gesetz in Entscheidungen eingreift, die zwischen Partnern auf privaten Expeditionen getroffen werden.
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Ein 39-jähriger Bergsteiger steht in Innsbruck vor Gericht. Ihm wird grob fahrlässige Tötung vorgeworfen, nachdem seine Freundin bei einer Winterbesteigung des Großglockners, mit 3.798 Metern Österreichs höchstem Berg, ums Leben gekommen ist.
Die Staatsanwaltschaft wirft Thomas Plamberger, 39, laut LadBible vor, seine Sorgfaltspflicht gegenüber der 33-jährigen Kerstin Gurtner während einer Besteigung im Januar 2025 verletzt zu haben, die knapp unterhalb des Gipfelkreuzes endete. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm bis zu drei Jahre Haft, berichtete The Guardian.
Die Nacht am Berg
Ermittler gehen davon aus, dass das Paar spät während des Aufstiegs in ernsthafte Schwierigkeiten geriet, als die Temperaturen unter harten Winterbedingungen sanken. In der Berichterstattung über die Anklage wird Plamberger als der erfahrenere Bergsteiger beschrieben, der die Route plante und daher besondere Verantwortung trug, als sich die Lage verschlechterte.
In einer Stellungnahme erklärten die Staatsanwälte: „Gegen etwa 2 Uhr ließ der Angeklagte seine Freundin ungeschützt, erschöpft, unterkühlt und desorientiert etwa 50 Meter unterhalb des Gipfelkreuzes des Großglockners zurück. Die Frau erfror.“
Berichten zufolge gehen die Behörden davon aus, dass nicht zum frühestmöglichen Zeitpunkt Hilfe angefordert wurde und dass verfügbare Schutzmaßnahmen am Berg nicht vollständig genutzt wurden, als sich ihr Zustand verschlechterte.
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Die rechtliche Frage
Nach österreichischem Recht liegt grob fahrlässige Tötung vor, wenn eine schwere Verletzung der gebotenen Sorgfalt zum Tod eines Menschen führt.
Von The Times zitierte Rechtsexperten sagen, das Verfahren werde aufmerksam verfolgt, da es prüft, wie weit die Verantwortung zwischen Freizeitkletterpartnern reicht, insbesondere wenn einer von ihnen deutlich mehr alpine Erfahrung besitzt.
Plamberger bestreitet strafrechtliches Fehlverhalten. Über seinen Anwalt hat er laut Berichten über die Anhörung tiefe Trauer und Mitgefühl für Gurtners Familie zum Ausdruck gebracht, zugleich jedoch betont, es habe sich um einen tragischen Unfall in extremem Gelände gehandelt.
Reaktion der Familie
In Beiträgen, über die mehrere Medien nach ihrem Tod berichteten, schrieb er: „Ich vermisse dich so sehr. Es tut so unglaublich weh. Für immer in meinem Herzen. Ohne dich ist die Zeit bedeutungslos.“
Gurtners Mutter hat die Anklage öffentlich kritisiert. Gegenüber Die Zeit sagte sie: „Ich finde es unfair, wie Kerstins Freund behandelt wird. Es gibt eine Hexenjagd gegen ihn in den Medien und online.“
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Die Richter müssen nun entscheiden, ob die Ereignisse in jener eiskalten Januarnacht eine strafbare Fahrlässigkeit darstellen.
Quellen: The Guardian, The Times, Die Zeit, LADbible