Die Voruntersuchung ergab eine „hinreichende Grundlage für die Annahme, dass Verbrechen gemäß dem Römischen Statut begangen wurden“.
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Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat eine neue Untersuchung im Zusammenhang mit Belarus eingeleitet, was die Aussicht eröffnet, dass hochrangige Beamte wegen mutmaßlicher Vergehen unter die Lupe genommen werden könnten.
Die Entscheidung stellt einen bedeutenden Schritt in den internationalen Rechtsbemühungen im Zusammenhang mit Belarus dar, wo Oppositionsfiguren und Menschenrechtsgruppen den Behörden seit langem weitverbreitete Repressionen vorwerfen.
Gerichtsverfahren beginnt
StGH gab am 12. März bekannt, dass sein Ankläger eine formelle Untersuchung zu möglichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Zusammenhang mit Belarus eingeleitet hat.
Obwohl Belarus selbst kein Mitglied des IStGH ist, ist Litauen ein Mitgliedstaat und hat den Fall an das Gericht verwiesen. Die litauischen Behörden argumentierten, dass Aspekte der mutmaßlichen Verbrechen auf litauischem Gebiet stattgefunden hätten.
Das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs ist der Vertrag, der vier zentrale internationale Verbrechen festlegt, darunter Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
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Vorwürfe umrissen
Die Verweisung Litauens wirft hochrangigen belarusischen Politik-, Strafverfolgungs- und Militärführern vor, an Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen die Zivilbevölkerung des Landes beteiligt gewesen zu sein.
Die Anschuldigungen umfassen Deportation, Verfolgung und andere unmenschliche Handlungen gegen Zivilisten.
Die Staatsanwaltschaft erklärte, es gebe auch eine „hinreichende Grundlage für die Annahme, dass die Zwangsmaßnahmen, die zur Deportation führten, ein Vorgehen gegen tatsächliche oder vermeintliche Gegner der Regierung von Belarus darstellten“.
Haftbefehl gegen Putin
Am 17. März 2023 erließ der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) nach einer Untersuchung wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord Haftbefehle gegen Wladimir Putin und die russische Kommissarin für Kinderrechte, Maria Lwowa-Belowa.
Ihnen werden Kriegsverbrechen in Form der unrechtmäßigen Deportation und Verbringung ukrainischer Kinder aus russisch besetzten Gebieten der Ukraine vorgeworfen.
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Russland ist ebenfalls kein Mitglied des IStGH.
Quellen: IStGH-Erklärung, The Kyiv Independent