Russische Gerichte haben damit begonnen, Menschen wegen Facebook- und Instagram-Links zu verurteilen, die Jahre vor der Einstufung von Meta als extremistische Organisation veröffentlicht worden waren. Rechtsexperten zufolge könnte dies die Anwendung der russischen Extremismusgesetze erheblich ausweiten.
Russische Behörden haben begonnen, Menschen wegen alter Facebook- und Instagram-Links festzunehmen, die Jahre vor der Einstufung von Meta als „extremistische Organisation“ veröffentlicht worden waren. Das berichtet die Moscow Times unter Berufung auf die Stiftung Center for the Defense of Mass Media Rights.
Die Fälle, die sämtlich aus St. Petersburg stammen, haben unter Rechtsexperten die Sorge ausgelöst, dass Russland seine Auslegung der Extremismusgesetze auf Hyperlinks zu verbotenen sozialen Netzwerken ausweitet.
Alte Beiträge im Visier
Wie die Moscow Times berichtet, wurden seit dem 10. Juli mindestens drei Personen wegen Beiträgen festgenommen, die zwischen 2018 und 2021 veröffentlicht worden waren – also bevor ein Moskauer Gericht die Aktivitäten von Meta im Jahr 2022 als „extremistisch“ einstufte.
Der Denkmalschutzaktivist Oleg Muchin und der St. Petersburger Abgeordnete Iwan Apostolewski wurden jeweils zu zehn Tagen Haft verurteilt, weil sich in alten VKontakte-Beiträgen Links zu Facebook und Instagram befanden. Die Behörden argumentierten, dass die Veröffentlichung dieser Links einer öffentlichen Zurschaustellung oder Verbreitung extremistischer Symbole gleichkomme.
Am 14. Juli wurde außerdem der Aktivist und Kandidat der Partei Gerechtes Russland, Jaroslaw Kostrow, wegen eines Beitrags aus dem Jahr 2021, der Links zu den sozialen Netzwerken enthielt, zu zehn Tagen Haft verurteilt. Seine Anwältin Irina Bachanowitsch erklärte, Kostrow sei nicht Administrator der Gruppe gewesen, in der der Beitrag erschienen war.
Sollten die Urteile rechtskräftig werden, dürfen Apostolewski und Kostrow ein Jahr lang nicht bei Wahlen kandidieren.
Neuer Präzedenzfall?
Wie die Moscow Times unter Berufung auf das Center for the Defense of Mass Media Rights berichtet, richtete sich die bisherige Anwendung der russischen Extremismusgesetze in der Regel gegen Meta-Logos und andere visuelle Symbole, nicht jedoch gegen Hyperlinks.
Dem Bericht zufolge wurde der Menschenrechtsaktivist aus dem Ural, Alexei Sokolow Anfang dieses Monats zu zwei Jahren Zwangsarbeit verurteilt, weil er das Facebook-Logo in Telegram-Beiträgen verwendet hatte.
Rechtsexperten erklärten gegenüber der Stiftung, dass die Urteile aus St. Petersburg, sollten sie bestätigt werden, einen neuen Präzedenzfall schaffen könnten, wonach Links zu Facebook und Instagram als öffentliche Zurschaustellung extremistischer Symbole gelten.
Die Stiftung verwies außerdem auf ein Urteil des russischen Verfassungsgerichts aus dem Jahr 2024. Darin wurde festgestellt, dass Online-Veröffentlichungen ein fortdauerndes Delikt darstellen, solange verbotene Inhalte öffentlich zugänglich bleiben. Zudem könnten sich die Behörden auf das russische Informationsgesetz stützen, das die Verbreitung von Links zu Webseiten verbietet, die im staatlichen Register verbotener Ressourcen aufgeführt sind.
Quellen: The Moscow Times, Center for the Defense of Mass Media Rights Foundation