Das Einstellen der Parkscheibe auf die richtige Uhrzeit und das gut sichtbare Platzieren auf dem Armaturenbrett reicht oft nicht aus, um ein Bußgeld zu vermeiden.
Viele Autofahrer machen einen entscheidenden Fehler, indem sie eine Parkscheibe verwenden, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Der ADAC warnt vor den häufigen Missverständnissen rund um die Nutzung der Parkscheibe. Es gibt klare Vorschriften bezüglich Farbe, Form und Beschriftung, die in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt sind.
Nur blau-weiße Parkscheiben mit bestimmten Maßen und der entsprechenden Beschriftung sind zulässig.
Wie inside digital berichtet, können Verstöße gegen diese Vorgaben ein Bußgeld von mindestens 20 Euro nach sich ziehen.
Wer mehr als drei Stunden parkt, riskiert sogar eine Strafe von bis zu 40 Euro. Besonders gefährlich ist es, wenn man fälschlicherweise eine bunte oder anders geformte Parkscheibe verwendet, die nicht den gesetzlichen Standards entspricht.
Auch bei elektronischen Parkscheiben gibt es strenge Vorschriften.
Sie müssen sich automatisch auf die nächste halbe Stunde einstellen, dürfen die Zeit nach dem Abstellen des Fahrzeugs nicht weiterlaufen lassen und müssen das Parken-Verkehrszeichen auf der Vorderseite zeigen.
Autofahrer sollten daher darauf achten, nur normgerechte Parkscheiben zu verwenden, um teure Strafen zu vermeiden. Es lohnt sich, die eigene Parkscheibe zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie allen gesetzlichen Anforderungen entspricht.