Änderungen bei der Witwenrente ab Juli: Was sich ändert und wer profitiert

Olivia Rosenberg

1 Tag vor

|

01/07/2024
Deutschland
Foto: Shutterstock
Foto: Shutterstock
Das sollten Bezieher jetzt wissen.

Ab dem 1. Juli 2024 treten wichtige Änderungen bei der Witwenrente in Kraft. Eine der zentralen Neuerungen ist die Erhöhung der Rente um 4,57 Prozent. 

Dies betrifft rund fünf Millionen Witwen und Witwer in Deutschland, deren Rentenwert von 37,60 Euro auf 39,32 Euro steigt. 

Laut der Frankfurter Rundschau erhalten bestimmte Hinterbliebene, die zwischen 2001 und 2018 in den Ruhestand gegangen sind und deren verstorbener Ehepartner keine eigene Rente bezogen hat, zusätzlich einen Extrazuschlag von 7,5 Prozent.

Neben der allgemeinen Rentenerhöhung werden auch die Einkommensfreibeträge angepasst. Der anrechnungsfreie Betrag für Witwen und Witwer steigt auf 1.038 Euro netto monatlich. 

Einkünfte bis zu 1.730 Euro brutto bleiben anrechnungsfrei, was auch für Einkommen aus Renten oder Immobilien gilt. 

Bei Überschreiten dieser Grenze wird die Rente entsprechend reduziert. Für waiseberechtigte Kinder erhöht sich der Freibetrag von bisher 210,56 Euro auf 220,90 Euro.

Der Gesetzgeber unterscheidet bei der Einkommensanrechnung zwischen Beziehern, die im Vorjahr erwerbstätig waren, und solchen, die es nicht waren. 

Während bei Erstgenannten das Einkommen des laufenden Jahres zunächst unberücksichtigt bleibt, wird es bei Letzteren sofort angerechnet. 

Änderungen im Einkommen um mehr als zehn Prozent müssen der Rentenversicherung sofort gemeldet werden, um finanzielle Rückforderungen zu vermeiden.

Die ersten drei Kalendermonate nach dem Tod des Versicherten, das sogenannte Sterbevierteljahr, bleibt die Witwenrente ohne Einkommensanrechnung. Auch Waisenrenten sind von der Anrechnung nicht betroffen.