Die lang erwartete BAföG-Reform der Bundesregierung wird zum Wintersemester 2024/25 in Kraft treten.
Dies gab Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger bekannt, nachdem sich die Regierung nach intensiven Debatten auf die Details der Reform geeinigt hatte.
Ziel ist es, die finanzielle Unterstützung für Studierende zu modernisieren und anzupassen, um das Studium und die Lebenshaltungskosten besser abzudecken, berichtet die Tagesschau.
Die Reform sieht eine Anhebung der Freibeträge vor, was Studierenden mehr finanziellen Spielraum geben soll. Zudem wird es einfacher, das Studienfach zu wechseln oder ein Semester länger zu studieren, ohne die Förderung zu verlieren.
Eine pauschale Erhöhung des BAföG ist zwar nicht vorgesehen, jedoch wird eine einmalige Studienstarthilfe von 1.000 Euro für Sozial- und Wohnhilfeempfänger eingeführt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Reform ist die Digitalisierung des BAföG-Antragsverfahrens. Die Bundesregierung hat das BAföG auf Bundesebene komplett digitalisiert, nun sind die Länder aufgefordert, die E-Akte einzuführen.
Dies soll die Bearbeitungszeiten verkürzen und den Prozess für Studierende vereinfachen.
Trotz dieser Fortschritte sieht das Deutsche Studierendenwerk weiteren Handlungsbedarf, insbesondere bei der Erhöhung der Bedarfssätze und der Wohnkostenpauschale. Der Bundestag hat noch die Möglichkeit, Änderungen an der Reform vorzunehmen, bevor sie endgültig in Kraft tritt.