Der Thüringer AfD-Vorsitzende Björn Höcke muss sich erneut vor dem Landgericht Halle verantworten. Der rechtsextreme Politiker steht im Verdacht, eine verbotene Losung der SA, der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP, verwendet zu haben.
Im Dezember 2023 soll Höcke bei einer AfD-Veranstaltung in Gera die ersten beiden Wörter der Parole "Alles für Deutschland" ausgesprochen und das Publikum animiert haben, das dritte Wort zu rufen, so die Zeit Online.
Die Staatsanwaltschaft ist der Ansicht, dass sowohl Höcke als auch das Publikum wussten, dass es sich um einen verbotenen Nazi-Spruch handelte.
Bereits im Mai 2021 hatte Höcke diese Parole bei einer Wahlkampfveranstaltung in Merseburg verwendet, wofür er im Mai 2023 zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.
Höcke bestreitet jedoch, die strafrechtliche Relevanz seiner Äußerungen gekannt zu haben, und beteuert, als ausgebildeter Geschichtslehrer nicht gewusst zu haben, dass die Parole verboten ist.
Das Landgericht Halle sah dies anders und verurteilte ihn im ersten Prozess wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen.
Höckes Verteidiger legten jedoch Revision ein, sodass das Urteil nicht rechtskräftig ist. Im aktuellen Verfahren könnte dem 52-jährigen Politiker eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine erneute Geldstrafe drohen.
Ein zweiter Verhandlungstag ist für Mittwoch geplant, an dem möglicherweise das Urteil gefällt wird. Zusätzlich steht Höcke ein weiterer Prozess wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung bevor.
Das Landgericht Mühlhausen in Thüringen hat eine Anklage gegen ihn zugelassen, die sich auf einen Telegram-Post aus dem Jahr 2022 bezieht, in dem er über eine Gewalttat in Ludwigshafen und das Verhalten von Einwanderern sprach.
Termine für diese Verhandlung stehen noch nicht fest.