In Deutschland ist die telefonische Krankschreibung ab sofort wieder möglich, eine Maßnahme, die angesichts der steigenden Infektionszahlen und der Überlastung vieler Arztpraxen eingeführt wurde.
Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken hat diese Regelung beschlossen, die ab Donnerstag in Kraft tritt. Die telefonische Krankschreibung soll nach den Plänen der Bundesregierung dauerhaft gelten.
Der Bundestag hatte die Maßnahme bereits im Sommer beschlossen, die Richtlinie soll nun folgen.
Allerdings gibt es wichtige Änderungen: Der Patient muss der Praxis bekannt sein und dort in den letzten zwei Jahren mindestens einmal zur Behandlung oder Untersuchung gewesen sein.
Die Krankmeldung gilt für alle Erkrankungen, nicht nur für Atemwegserkrankungen. Bei schweren Krankheitsverläufen ist es wichtig, den Arzt zu kontaktieren und einen Hausbesuch zu vereinbaren.
Die Krankschreibung nach einer telefonischen Sprechstunde gilt in der Regel für maximal sieben Kalendertage, berichtet Focus. Diese Regelung soll eine Entlastung für die derzeit extrem geforderten Hausarztpraxen sein.
Eine Folgekrankschreibung ist nur möglich, wenn die Patienten zuvor persönlich in der Arztpraxis untersucht wurden. Diese Folgekrankschreibung kann auch für längere Zeiträume gelten.
Die Krankschreibung wird in der Regel per Post oder per E-Mail übermittelt, und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber wird seit Anfang des Jahres direkt über die Krankenkasse übermittelt.