Eine Rentnerin aus Wien erlebte eine unerwartete Wendung, als ihre gute Tat, einem frierenden obdachlosen Mann zu helfen, in einer Geldbuße von 399 Euro resultierte.
Sylvia E., 70 Jahre alt, hatte an einem besonders kalten Abend beschlossen, dem Bedürftigen eine Decke zu bringen. Um schnell handeln zu können, parkte sie ihr Auto kurzzeitig in einer Einfahrt.
Diese Entscheidung führte jedoch zu einer Besitzstörungsklage durch die Firma "Zupf di", die für ihre rigorosen Maßnahmen gegen Falschparker bekannt ist, berichtet FOCUS Online.
Die Rentnerin erklärte gegenüber "Heute.at", dass sie ihr Fahrzeug lediglich für etwa drei Minuten abgestellt hatte, um dem Mann einen heißen Tee zu besorgen und das Kältetelefon zu alarmieren, eine Aktion, die insgesamt etwa zehn Minuten dauerte.
Trotz der kurzen Dauer und der guten Absicht hinter ihrem Handeln sieht sich Sylvia E. nun mit einer erheblichen Geldforderung konfrontiert.
"Zupf di" rechtfertigt die Strafe damit, dass auch gut gemeinte Taten das Blockieren einer Garagenausfahrt nicht entschuldigen.