Finanzminister Christian Lindner hat die Einführung eines Nachtragshaushalts für das Jahr 2023 angekündigt. Dieser Schritt folgt auf ein Urteil des Verfassungsgerichts, das sich erstmals umfassend mit der Handhabung der Schuldenbremse auseinandersetzte.
Lindner erklärte, dass die Bundesregierung nun die Konsequenzen aus diesem Urteil ziehen werde. Der Nachtragshaushalt soll insbesondere die Ausgaben für die Strom- und Gaspreisbremse auf eine verfassungsrechtlich gesicherte Grundlage stellen.
Dieses Manöver ermöglicht es der Bundesregierung, die Neuverschuldung in diesem Jahr deutlich zu erhöhen. Laut Spiegel wird der Nachtragshaushalt wahrscheinlich nicht ohne die Erklärung einer Notlage möglich sein, da nur dann die strengen Vorgaben der Schuldenbremse ausgesetzt werden können.
Interessanterweise vermied Lindner in seiner Erklärung das Wort "Schuldenbremse". Der Finanzminister plant, seinen Entwurf dem Kabinett in der kommenden Woche vorzulegen. Er betonte, dass es seine Aufgabe sei, "reinen Tisch zu machen", bevor über den Haushalt 2024 gesprochen wird.
Das Urteil des Verfassungsgerichts hat auch Auswirkungen auf die Budgetplanung für das kommende Jahr.