Ein kürzliches Gerichtsurteil bringt gute Nachrichten für Mieter. Ein Münchener Landgericht hat entschieden, dass Vermieter nicht das Recht haben, eine Mieterhöhung mit der allgemeinen Inflation zu begründen, wenn diese über den Mietspiegel hinausgeht.
Im vorliegenden Fall hatte eine Vermieterin versucht, ihre Mieter zu einer höheren Zahlung zu zwingen, indem sie argumentierte, dass die seit der Datenerhebung für den Mietspiegel gestiegene Inflation eine Erhöhung rechtfertige.
Laut myHOMEBOOK, das sich auf das Urteil des Landgerichts München I (AZ: 14 S 3692/24) bezieht, entschied das Gericht jedoch zugunsten der Mieter und wies die Forderung der Vermieterin zurück.
Die Richter betonten, dass der Verbraucherpreisindex keine geeignete Grundlage für Mieterhöhungen darstellt, da er keinen direkten Aufschluss über die tatsächliche Entwicklung der Mietpreise gibt.
Zudem liege keine außergewöhnliche Erhöhung der ortsüblichen Vergleichsmiete vor, die einen sogenannten „Stichtagszuschlag“ rechtfertigen könnte.
Der Fall verdeutlicht die Wichtigkeit des Mietspiegels als Maßstab für Mieterhöhungen und schützt Mieter vor willkürlichen Anpassungen.