Nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass die Bundesregierung ihr Klimaschutzprogramm überarbeiten muss.
Die Richter gaben der DUH recht und stellten fest, dass die bisher ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichten, um die gesetzlich festgelegten Klimaziele zu erreichen, so die Tagesschau.
Das im vergangenen Oktober beschlossene Klimaschutzprogramm erfüllt laut Gericht nicht vollständig die gesetzlichen Vorgaben.
Die Klagen der DUH basierten auf dem Klimaschutzgesetz, das vorschreibt, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 65 Prozent im Vergleich zu 1990 zu reduzieren.
Bislang wurde eine Minderung von rund 46 Prozent erreicht. Die Umwelthilfe hatte bereits im November 2023 erfolgreich gegen die Klimapolitik der Regierung geklagt, wobei das Gericht ein Sofortprogramm für die Sektoren Verkehr und Gebäude verlangte.
Diese Entscheidung befindet sich derzeit in der Revision beim Bundesverwaltungsgericht.
Das aktuelle Klimaschutzprogramm der Bundesregierung gilt als Gesamtplan zur Erreichung der Klimaziele und umfasst Maßnahmen in den Bereichen Verkehr, Energie, Gebäude, Industrie und Landwirtschaft.
Die jüngste Entscheidung des Gerichts könnte ebenfalls in Revision gehen und wäre dann eine Angelegenheit für das Bundesverwaltungsgericht.