Klimaproteste legen Flughäfen lahm

Olivia Rosenberg

5 Wochen vor

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15/08/2024
Deutschland
Foto: Shutterstock
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Massive Störungen in Berlin, Köln und Nürnberg.

Am Morgen des 15. August 2024 haben Klimaaktivisten der Gruppe "Letzte Generation" den Flugbetrieb an mehreren deutschen Flughäfen erheblich gestört. 

Die Aktivisten drangen auf die Gelände der Flughäfen Berlin-Brandenburg (BER), Köln/Bonn und Nürnberg ein und klebten sich auf Rollbahnen fest, wodurch der Flugbetrieb an diesen Standorten zeitweise eingestellt werden musste. 

Die Aktion führte zu erheblichen Verzögerungen und beeinträchtigte mehrere Flugverbindungen. 

Laut einem Bericht von der Tagesschau wurden die Protestierenden nach kurzer Zeit von der Polizei entfernt und vorübergehend festgenommen. 

Ihnen drohen nun Anzeigen wegen Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung und gefährlichen Eingriffs in den Flugverkehr. 

Obwohl der Betrieb an allen betroffenen Flughäfen inzwischen wieder aufgenommen wurde, hat die Aktion erneut die Anfälligkeit kritischer Infrastruktur gegenüber solchen Protesten verdeutlicht.

Der Protest der "Letzten Generation" richtete sich gezielt gegen die Nutzung fossiler Brennstoffe, die aus Sicht der Aktivisten dringend reduziert werden muss. 

Die Gruppe fordert die Bundesregierung auf, ein rechtsverbindliches internationales Abkommen zu unterstützen, das den globalen Ausstieg aus Öl, Gas und Kohle bis 2030 regeln soll. 

Diese Forderung ist Teil eines größeren Engagements der Gruppe für den Klimaschutz, das in den letzten Monaten durch verschiedene Aktionen immer wieder für Aufsehen gesorgt hat.

Interessant ist, dass die "Letzte Generation" zu Beginn des Jahres angekündigt hatte, auf Klebeaktionen verzichten zu wollen, diese Ankündigung jedoch offensichtlich nur für Straßenblockaden galt. 

Angesichts der wiederholten Störungen im Flugverkehr plant die Bundesregierung nun eine Verschärfung des Luftsicherheitsgesetzes. 

Geplant ist die Einführung einer neuen Vorschrift, die das unbefugte Eindringen auf Flughafengelände unter Strafe stellt, wenn dadurch die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs gefährdet wird. 

Künftig sollen Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen verhängt werden, auch der Versuch solcher Aktionen soll strafbar sein. Der Bundestag muss diesen Vorschlägen jedoch noch zustimmen.