Mainzer Ärztin sorgt für Aufregung: Unzulässige Energie- und Hygienepauschale für Patienten

Olivia Rosenberg

4 Stunden vor

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23/10/2024
Deutschland
Foto: Shutterstock
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Mainzer Ärztin sorgt für Aufregung.

In Mainz sorgt eine Ärztin derzeit für Diskussionen, weil sie bei jedem Praxisbesuch ihrer Patienten eine zusätzliche Pauschale von fünf Euro erhebt.

Diese setzt sich aus einer Hygienepauschale von drei Euro und einer Energiepauschale von zwei Euro zusammen.

Die Ärztin begründet die Maßnahme mit den gestiegenen Energiekosten und den hohen Hygienestandards, die sie seit der Corona-Pandemie aufrechterhalten muss.

Patienten müssen vor der Behandlung eine Einverständniserklärung unterschreiben, die diese zusätzlichen Kosten akzeptiert.

Laut SWR sind diese Pauschalen jedoch rechtlich nicht zulässig.

Der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz haben klargestellt, dass Ärzte solche zusätzlichen Gebühren nicht erheben dürfen, da die Kosten für Hygiene und Energie bereits in den regulären Honoraren für ärztliche Leistungen enthalten sind.

Diese Gebührenordnung gilt sowohl für gesetzlich als auch für privat versicherte Patienten.

Die Erhebung zusätzlicher Kosten, die über die regulären Behandlungshonorare hinausgehen, wird daher als „unüblich“ und „rechtlich fragwürdig“ eingestuft.

Betroffene Patienten haben die Möglichkeit, sich bei der Landesärztekammer zu beschweren. Sollte sich herausstellen, dass die Ärztin gegen geltendes Recht verstößt, könnten Sanktionen wie ein Ordnungsgeld oder eine Mahnung folgen.

Darüber hinaus können Patienten die gezahlten Beträge von der Praxis zurückfordern.