Ein kürzlich ergangenes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) könnte für viele Kunden von Sparkassen und Volksbanken von großer Bedeutung sein.
Es betrifft langfristige Sparverträge, die vor allem in den 1990er und 2000er Jahren abgeschlossen wurden.
Hintergrund des Urteils
Diese Sparverträge, die einst als attraktive Sparoption galten, enthielten oft Klauseln zur variablen Verzinsung. Als die Zinsen am Markt sanken, passten die Banken die Sparzinsen nach unten an. Mit dem jüngsten Zinsanstieg wurden die Zinsen jedoch nicht überall entsprechend erhöht.
Die Verbraucherzentrale kritisiert diese einseitige Zinsanpassung als möglicherweise unrechtmäßig.
Betroffene Verträge
Zu den betroffenen Vertragstypen gehören unter anderem:
"Bonusplan" (Volks- und Raiffeisenbank)
"Prämiensparen flexibel" (Sparkasse)
"VorsorgePlus" (Sparkasse)
"Vorsorgesparen" (Sparkasse)
"VRZukunft" (Volks- und Raiffeisenbank)
Was Kunden jetzt tun sollten
Prüfen Sie, ob Ihr Sparvertrag betroffen sein könnte.
Falls ja, fordern Sie von Ihrer Bank eine Nachberechnung und gegebenenfalls Rückerstattung gemäß dem BGH-Urteil.
Dies ist auch noch bis zu drei Jahre nach Beendigung des Sparvertrags möglich.
Die Verbraucherzentrale geht davon aus, dass das Urteil auch auf ähnliche Verträge anderer Institute übertragbar ist.
Im Internet finden Sie Musterbriefe, mit denen Sie Ihre Bank zur Erläuterung der Zinsberechnung und gegebenenfalls zu einer Neuberechnung auffordern können.