Hersteller greifen häufig zu Tricks, um größere Füllmengen vorzutäuschen. Dazu gehören doppelte Böden, große Kartons und viel Luft in der Verpackung.
Laut der Verbraucherzentrale sind solche Täuschungsmanöver zwar verboten, aber konkrete Bestimmungen im Gesetz fehlen.
Oft verringern Produzenten auch die Füllmengen ihrer Produkte, ohne den Preis zu reduzieren, was versteckte Preiserhöhungen bedeutet. Die Verbraucherzentralen fordern daher strengere gesetzliche Regelungen.
Laut Verbraucherzentrale, wird derzeit empfohlen, dass jede Verpackung bis zum Rand gefüllt sein sollte, sofern keine technischen Gründe dagegen sprechen.
Eine Verwaltungsrichtlinie legt fest, dass nicht mehr als 30 Prozent Luft in einer Packung sein dürfen. Diese schwammigen Bestimmungen führen jedoch dazu, dass jede Reklamation einzeln geprüft werden muss, was den Verbraucherschutz erschwert.
Um dies zu ändern, fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband, dass Änderungen in der Produktzusammensetzung oder -menge auf der Verpackung deutlich gekennzeichnet werden müssen.
Besonders ärgerlich sind solche Mogelpackungen für die Verbraucher, da sie nicht nur getäuscht werden, sondern auch mehr Verpackungsmüll entsteht.
Eine Studie im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands hat ergeben, dass jährlich 1,4 Millionen Mülltonnen eingespart werden könnten, wenn überdimensionierte Verpackungen vermieden würden.
Werden alle unnötigen Verpackungen einbezogen, könnte diese Zahl auf knapp 3 Millionen Mülltonnen steigen.
Die Verbraucherbeschwerden über diese Tricksereien häufen sich, und sowohl die Stiftung Warentest als auch die Verbraucherzentrale Hamburg stellen regelmäßig neue Mogelpackungen vor.
Strengere gesetzliche Regeln könnten einige Verpackungen um bis zu 27 Prozent schrumpfen lassen und somit einen erheblichen Beitrag zum Umweltschutz leisten.