Das Gerichtsverfahren zur Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch den Bundesverfassungsschutz zieht sich weiter in die Länge.
Ursprünglich für zwei Tage angesetzt, musste das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster die Verhandlung aufgrund einer Vielzahl prozessualer Anträge ohne Urteilsverkündung vertagen.
Diese Anträge, darunter Beweisanträge und Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, haben die Entscheidungsfindung erheblich verlangsamt.
Laut der Tagesschau konzentrierte sich die inhaltliche Debatte vor allem auf den "ethnisch verstandenen Volksbegriff", den der Bundesverfassungsschutz in Teilen der AfD verbreitet sieht.
Demnach könnten Menschen mit Migrationsgeschichte nicht zu "richtigen" Deutschen werden, selbst nach Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft.
Die AfD weist diese Vorwürfe zurück und präsentierte Parteimitglieder mit Migrationshintergrund als Gegenbeweis.
Die Frage, ob der Bundesverfassungsschutz genügend tatsächliche Anhaltspunkte für die Einstufung der AfD als Verdachtsfall hat, bleibt offen.
Ein neuer Termin für die Fortsetzung der Verhandlung steht noch aus, während die Einstufung der AfD als Verdachtsfall vorerst bestehen bleibt.
Die Entscheidung des Gerichts wird mit Spannung erwartet, da sie weitreichende Folgen für die politische Landschaft in Deutschland haben könnte.