Ein kürzlich ergangenes Gerichtsurteil hat die Verkehrsregeln auf Supermarkt-Parkplätzen in Deutschland grundlegend verändert.
Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs ist die allgemeine "Rechts vor Links"-Regel auf Parkplätzen von Supermärkten wie Aldi, Lidl und Co. nicht anwendbar, wenn keine ausdrückliche Vorfahrtsregelung besteht.
Dies berichtet das Verbraucherportal tz. Die Entscheidung folgt auf einen Fall in Lübeck, bei dem zwei Autofahrer auf einem Baumarktparkplatz in einen Unfall verwickelt waren. Der von rechts kommende Fahrer berief sich auf die "Rechts vor Links"-Regel, aber das Gericht entschied, dass diese aufgrund der besonderen Beschaffenheit von Parkplätzen nicht gelten sollte.
Parkplätze sind primär Flächen zum Be- und Entladen von Fahrzeugen und keine herkömmlichen Fahrbahnen. Daher sind strikte Vorfahrtsregeln nicht erforderlich. Stattdessen sollten Autofahrer untereinander kommunizieren und besonders vorsichtig fahren, insbesondere da Fußgänger diese Flächen ebenfalls nutzen.
Bei einem Unfall auf einem Parkplatz gilt nun die Regel: Wer schneller war, zahlt mehr. In dem speziellen Fall aus Lübeck wurden die Unfallkosten im Verhältnis 30 zu 70 zwischen den beiden Autofahrern aufgeteilt, da beide zu schnell unterwegs waren.
Diese Entscheidung des BGH setzt neue Standards für das Verhalten auf Parkplätzen und hebt die Bedeutung der Kommunikation und Vorsicht für Autofahrer hervor. Die einzige Ausnahme bilden Parkplätze, auf denen explizit auf die "Rechts vor Links"-Regel hingewiesen wird. In diesen Fällen müssen sich die Autofahrer an die Regel halten.