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Schönheitsoperationen: Wann die Krankenkasse zahlt und wann nicht

Schönheitsoperationen: Wann die Krankenkasse zahlt und wann nicht
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Kostenübernahme bei Schönheits-OPs.

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Schönheitsoperationen erfreuen sich großer Beliebtheit, doch die Kosten tragen die Patienten in den meisten Fällen selbst. 

Krankenkassen übernehmen diese Ausgaben nur in Ausnahmefällen, wenn eine klare medizinische Notwendigkeit vorliegt. 

Beispiele hierfür sind Operationen nach Unfällen oder bei angeborenen Fehlbildungen, die das körperliche oder seelische Wohl stark beeinträchtigen. 

Eine reine ästhetische Verbesserung reicht hingegen nicht aus, um eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse zu rechtfertigen.

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Wie die Verbraucherzentrale informiert, ist es wichtig, vor einer Schönheitsoperation die Kostenfrage mit der Krankenkasse zu klären. 

Patienten sollten sich bewusst sein, dass eine genaue medizinische Begutachtung notwendig ist, um eine Entscheidung der Kasse zu erwirken. 

Selbst bei psychischen Belastungen, die durch das äußere Erscheinungsbild verursacht werden, verlangen die Krankenkassen oft den Nachweis, dass alle konservativen Therapien ausgeschöpft wurden, bevor sie eine Operation finanzieren.

Die Kriterien der Krankenkassen sind streng, und selbst bei berechtigtem Bedarf ist eine Übernahme der Kosten nicht garantiert.

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