Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), oft auch als "Heizungsgesetz" bezeichnet, bringt neue Pflichten für Wohnungseigentümer mit sich, insbesondere für solche in Eigentümergemeinschaften (WEG), die Etagenheizungen besitzen.
Eine wichtige Frist endet dabei am 31. Dezember 2024.
Wie myHOMEBOOK berichtet, verlangt das GEG, dass Wohnungseigentümer bis zu diesem Datum eine Bestandsaufnahme des Zustands ihrer Heizungen durchführen.
Diese Maßnahme soll Wohnungseigentümern helfen, einen möglichen späteren Heizungstausch rechtzeitig zu planen.
Da die meisten Etagenheizungen Sondereigentum der einzelnen Wohnungseigentümer sind, erfordert dies eine aktive Beteiligung und Koordination innerhalb der WEGs.
Die Frist soll das Verfahren beschleunigen, da die Entscheidungsfindung in WEGs oft komplex ist.
Nach der Bestandsaufnahme, die spätestens bis zum 31.12.2024 eingeleitet sein muss, haben die Wohnungseigentümer und der Schornsteinfeger sechs Monate Zeit, die benötigten Informationen zu sammeln und an die Verwaltung zu übermitteln.
Diese muss die Daten dann innerhalb von drei Monaten gesammelt den Eigentümern zur Verfügung stellen.
Die Bedeutung dieser Regelung ist groß, da sie nicht nur die Effizienz und Sicherheit der Heizsysteme sichert, sondern auch langfristig zur Energieeffizienz und damit zur Nachhaltigkeit beiträgt.
Eigentümer sind daher gut beraten, die erforderlichen Schritte rechtzeitig in die Wege zu leiten.