Im vergangenen Monat brach eine Kontroverse aus, als Elon Musks KI-Chatbot Grok auf Nutzeranfragen hin veränderte, nahezu nackte Bilder realer Personen erzeugte.
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Die Bilder, die sich auf X weit verbreiteten, lösten internationale Empörung aus und führten zu erneuter Kritik daran, wie KI-Tools mit personenbezogenen Daten umgehen.
Bilder lösen Untersuchungen aus
Laut Reuters erklärte X, man habe Einschränkungen eingeführt, um zu verhindern, dass Groks Account derartige Inhalte erstellt. Reuters berichtete jedoch Anfang dieses Monats, dass der Chatbot auf entsprechende Aufforderung weiterhin ähnliches Material generieren konnte.
Die Bedenken betreffen nicht nur manipulierte Bilder von Erwachsenen, sondern auch die mögliche Erstellung schädlicher sexualisierter Inhalte mit Minderjährigen.
Der Vorfall hat die Aufmerksamkeit von Aufsichtsbehörden in ganz Europa auf sich gezogen.
Irische Behörde greift ein
Die irische Datenschutzkommission (Data Protection Commission, DPC) bestätigte am Dienstag, dass sie eine formelle Untersuchung gegen den KI-Chatbot von X eingeleitet hat.
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Die Behörde teilte mit, sie habe X am Montag informiert und werde prüfen, ob das Unternehmen seinen Verpflichtungen gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten nachgekommen sei.
„Die DPC steht seit den ersten Medienberichten vor einigen Wochen über die mutmaßliche Möglichkeit für X-Nutzer, den @Grok-Account auf X zur Erstellung sexualisierter Bilder realer Personen – einschließlich Kindern – zu veranlassen, mit XIUC (X Internet Unlimited Company) in Kontakt“, sagte der stellvertretende Kommissar Graham Doyle.
„Als federführende Aufsichtsbehörde für XIUC in der EU/im EWR hat die DPC eine groß angelegte Untersuchung eingeleitet“, fügte er hinzu. Dabei werde die Einhaltung der „grundlegenden Verpflichtungen nach der DSGVO in Bezug auf die vorliegenden Sachverhalte“ geprüft.
Mögliche Strafen
Irland fungiert als federführende EU-Aufsichtsbehörde für X, da sich die europäischen Geschäftsaktivitäten des Unternehmens dort befinden.
Nach den DSGVO-Vorschriften können Aufsichtsbehörden bei schwerwiegenden Verstößen Geldbußen von bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens verhängen.
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Die Europäische Kommission leitete am 26. Januar eine eigene Untersuchung ein, um zu prüfen, ob Grok innerhalb der EU illegale Inhalte verbreitet hat. Die britische Datenschutzbehörde folgte am 3. Februar mit einer separaten Prüfung.
Politische Spannungen
Die Untersuchungen erfolgen vor dem Hintergrund breiterer Spannungen zwischen US-Regierungsvertretern und europäischen Aufsichtsbehörden.
US-Präsident Donald Trump und Mitglieder seiner Regierung haben Durchsetzungsmaßnahmen der EU gegen amerikanische Technologieunternehmen kritisiert und hohe Geldstrafen als eine Form der Besteuerung bezeichnet.
Auch Musk hat sich gegen europäische Inhaltsvorschriften für Online-Plattformen ausgesprochen.
Der Ausgang der irischen Untersuchung könnte maßgeblich beeinflussen, wie KI-Tools wie Grok in der Europäischen Union reguliert werden.
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Quelle: Reuters.