Rückruf von Buchweizenmehl wegen E. coli-Bakterien

Olivia Rosenberg

20 Wochen vor

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01/07/2024
Rueckrufe
Foto: Wikimedia Commons
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Rückgabe und Erstattung des Buchweizenmehls.

Die Firma Streich-Mühle ruft ihr Buchweizenmehl in der 500-Gramm-Packung zurück, da bei einer Probenuntersuchung E. coli-Keime festgestellt wurden. 

Betroffen ist die Charge 00210 mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 20.01.2026. Das Produkt wurde in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz vertrieben. 

Eine Gesundheitsgefährdung durch die Keime kann nicht abschließend ausgeschlossen werden, da einige E. coli-Stämme Darminfektionen auslösen können.

Das Buchweizenmehl sollte nicht verzehrt werden. Kunden können das Produkt im jeweiligen Markt zurückgeben und erhalten den Kaufpreis erstattet, auch ohne Vorlage eines Kassenbons. Die Quelle für diese Information ist die Lebensmittelwarnung.de.

E. coli-Infektionen äußern sich innerhalb weniger Tage nach der Infektion mit Symptomen wie Durchfall, Bauchschmerzen und gelegentlich Erbrechen und leichtem Fieber. 

Besonders gefährdet sind Säuglinge, Kleinkinder, Senioren und Menschen mit geschwächtem Immunsystem. Personen, die das betroffene Lebensmittel gegessen haben und schwere oder anhaltende Symptome entwickeln, sollten ärztliche Hilfe aufsuchen.