Handys für 92 Euro: Schnäppchen mit Folgen

Olivia Rosenberg

3 Tage vor

|

05/07/2024
Technologie
Foto: Shutterstock
Foto: Shutterstock
Preisfehler bei Smartphones bringt Händler in Bedrängnis.

Ein Onlinehändler muss einem Kunden neun Smartphones zu einem stark reduzierten Preis von 92 Euro anstelle der regulären 1099 Euro verkaufen. 

Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, nachdem der Händler durch einen Preisfehler die Smartphones zu diesem niedrigen Preis angeboten hatte. 

Der Kläger hatte sofort bestellt und bezahlt, als der Fehler bemerkt wurde und der Preis auf 928 Euro korrigiert wurde, so ein Bericht vom Tagesspiegel.

Der Händler hatte zudem zwei Kopfhörer als Gratisbeilage angeboten, die er auch verschickte. Das Gericht entschied, dass durch den Versand der Kopfhörer ein verbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen sei. 

Der Kunde hatte drei Bestellungen aufgegeben und insgesamt neun Handys und vier Kopfhörer bestellt. Obwohl der Händler die Bestellung später wegen des Preisfehlers stornierte, zog der Kunde vor Gericht und erhielt Recht.

Das Oberlandesgericht bestätigte die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt in einem Hinweisbeschluss. 

Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers kommt ein Kaufvertrag erst mit dem Versand des Produkts und einer entsprechenden Versandbestätigung zustande. 

Der Versand der Kopfhörer wurde jedoch als Annahme des Kaufvertrags über die Smartphones gewertet, da diese Voraussetzung für die Gratisbeilage waren.

Der Kunde durfte die Versandbestätigung der Kopfhörer als Bestätigung der Kaufverträge über die Smartphones verstehen. Der Händler zog seine Berufung daraufhin zurück und muss nun die neun Smartphones zu dem niedrigen Preis von 92 Euro pro Stück liefern.