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Musk und X fechten Rekordstrafe von 120 Millionen Euro an

Musk und X fechten Rekordstrafe von 120 Millionen Euro an
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Elon Musks Social-Media-Plattform X hat rechtliche Schritte gegen eine bedeutende EU-Strafe eingeleitet.

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Elon Musks Social-Media-Plattform X hat rechtliche Schritte gegen eine bedeutende EU-Strafe eingeleitet.

Das Unternehmen versucht, eine Geldbuße in Höhe von 120 Millionen Euro aufheben zu lassen, die im Rahmen der weitreichenden digitalen Regulierung der EU verhängt wurde.

Wie The Record berichtet, bestätigte X am Freitag, Berufung beim Gericht der Europäischen Union eingelegt zu haben. Zuvor waren auf der InfoCuria-Website des Gerichts mehrere mit X verbundene Geschäftseinheiten sowie Musk selbst als Kläger aufgeführt worden.

Erste Strafe nach dem DSA

Die im Dezember von der Europäischen Kommission verhängte Strafe war die erste Sanktion nach dem Digital Services Act, einem Gesetz aus dem Jahr 2022 zur Bekämpfung von Online-Desinformation und zur strengeren Aufsicht über große Plattformen.

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Nach dem DSA können große Plattformen mit bis zu 6 Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes bestraft werden. X ist privat geführt und veröffentlicht keine Umsatzzahlen.

Zum Zeitpunkt der Bekanntgabe wurde Musks Vermögen auf rund 490 Milliarden US-Dollar geschätzt, umgerechnet etwa 450 Milliarden Euro, womit die Strafe nur einen Bruchteil seines persönlichen Vermögens ausmacht.

Vorgeworfene Verstöße

Die Kommission erklärte zuvor, X habe gegen DSA-Vorschriften verstoßen, indem Nutzer über das kostenpflichtige “verified mark”-System, bekannt als blauer Haken, in die Irre geführt worden seien.

Zudem hätten Transparenzpflichten in Bezug auf politische Werbung und den Zugang zu öffentlichen Daten für Forschende nicht eingehalten worden sein.

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In einer von The Record zitierten Stellungnahme bezeichnete X die Untersuchung als “incomplete and superficial” und verwies auf angeblich “grave procedural errors” sowie Verletzungen der Verteidigungsrechte und rechtsstaatlicher Grundsätze.

Showdown vor Gericht

Das Unternehmen erklärte, die Berufung könne wichtige Präzedenzfälle zu Durchsetzungsstandards, Bußgeldberechnungen und dem Schutz grundlegender Rechte unter dem DSA schaffen.

Ein Sprecher der Europäischen Kommission sagte gegenüber The Record: “We are aware that X lodged an appeal and we have no specific comments on this, we will defend our position in court.”

Der Fall dürfte die Belastbarkeit des neuen digitalen Regelwerks der EU und die Grenzen der Regulierung globaler Technologiekonzerne auf die Probe stellen.

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Quelle: The Record