Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland haben nun die Möglichkeit, sich einer Sammelklage gegen Amazon wegen des Streamingdienstes Prime Video anzuschließen.
Laut der Verbraucherzentrale Sachsen können sich alle Kundinnen und Kunden, die vor dem 5. Februar ein Amazon-Prime-Abo hatten und dafür bezahlt haben, in das Klageregister eintragen.
Diese Maßnahme wurde am Donnerstag bekanntgegeben und richtet sich gegen die jüngsten Vertragsänderungen von Amazon, so Tagesspiegel.
Amazon hatte seine Kunden vor die Wahl gestellt, entweder Werbung beim Streamen zu akzeptieren oder für knapp drei Euro mehr pro Monat weiterhin werbefrei zu streamen.
Diese Änderung, die ohne Zustimmung der Kunden vorgenommen wurde, hält die Verbraucherzentrale für rechtswidrig.
Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen, erklärte: „Solche Änderungen innerhalb eines laufenden Vertrages sind nur mit Zustimmung der Verbraucher möglich.
Wir halten sie deshalb für rechtswidrig. Andere Streamingdienste machen vor, wie es richtig geht, und fragen ihre Kunden vorher.“
Die Anmeldung zur Sammelklage ist beim Bundesamt für Justiz möglich, und die Verbraucherzentrale Sachsen bietet dabei Unterstützung an.
Amazon hatte bereits Anfang des Jahres alle Vorwürfe zurückgewiesen und erklärt, dass das Unternehmen alle gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt habe.
Dennoch bleibt die rechtliche Auseinandersetzung bestehen, und viele betroffene Nutzer sehen die Maßnahme als unzulässige Vertragsänderung an, die zu ihren Ungunsten vorgenommen wurde.
Die Sammelklage bietet nun eine Möglichkeit für Prime-Nutzer, gemeinsam gegen Amazon vorzugehen und eine rechtliche Klärung herbeizuführen.
Die Verbraucherzentrale ermutigt betroffene Kunden, sich zu beteiligen und ihre Rechte einzufordern, um solche unzulässigen Vertragsänderungen in Zukunft zu verhindern.
Der Ausgang der Klage könnte weitreichende Folgen für die Praxis von Vertragsänderungen bei Streamingdiensten haben.