Micky Maus wird Allgemeingut: Neue Freiheiten für Kreative

Olivia Rosenberg

39 Wochen vor

|

04/01/2024
Unterhaltung
Foto: Shutterstock
Foto: Shutterstock
Micky Maus verliert Urheberrecht.

Das US-Urheberrecht für die allererste Version von Micky Maus, bekannt aus dem Film "Steamboat Willie" von 1928, ist zum 1. Januar ausgelaufen. Damit wird diese spezielle Version von Micky Maus zum Allgemeingut. 

Dies bedeutet, dass diese Version nun ohne Erlaubnis des Urhebers kopiert, aufgeführt und wiederverwendet werden darf, ohne dass Gebühren fällig werden. 

Die schwarz-weiße Version von Micky Maus, die damals eher Slapstick-Humor zeigte, unterscheidet sich deutlich von der heutigen Darstellung der Figur. 

Die Freigabe dieser Version könnte zu ihrer Verwendung in verschiedenen Kontexten führen, wie beispielsweise in einem kürzlich veröffentlichten Trailer zum Horrorfilm "Mickey's Mouse Trap", in dem ein maskierter Mörder mit einer Micky Maus-Maske Menschen tötet. 

Die Rechte für die "Steamboat Willie"-Maus hätten eigentlich schon 1984 an die Allgemeinheit übergehen sollen, aber Disney kämpfte für eine Verlängerung dieser Rechte. 1998 erhielt eine Reform sogar den Spitznamen "Micky Maus-Schutzgesetz". 

Disney hat bis zuletzt versucht, den Schutz für Micky zu verlängern. Andere Figuren wie Peter Pan oder Tigger, der Freund von Winnie Puh, haben ebenfalls ihren Urheberschutz verloren. 

Winnie Puh wurde bereits 2022 zum Allgemeingut und erschien im Horrorfilm "Winnie the Pooh - Blood and Honey", berichtet Tagesschau.