Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat finanzielle Sanktionen gegen Ungarn wegen dessen Asylpolitik verhängt. Aufgrund der Nichteinhaltung höchstrichterlicher Entscheidungen muss Ungarn nun 200 Millionen Euro sowie ein tägliches Zwangsgeld von einer Million Euro zahlen.
Dieses Urteil stellt eine bedeutende Maßnahme gegen die rechtsnationale Regierung Ungarns dar, so Informationen der Tagesschau.
Die Richter in Luxemburg entschieden, dass Ungarn die Anwendung einer gemeinsamen EU-Politik bewusst umgeht, was eine schwerwiegende Verletzung des EU-Rechts darstellt.
Bereits in früheren Urteilen hatte der EuGH wesentliche Teile des ungarischen Asylsystems für rechtswidrig erklärt.
Hintergrund der aktuellen Entscheidung ist eine Klage der EU-Kommission aus dem Jahr 2022, die die Einhaltung des gemeinsamen Rechts überwacht.
Budapest hatte ein Urteil des EuGH aus dem Dezember 2020 nicht ausreichend umgesetzt, in dem verschiedene Regelungen als EU-rechtswidrig befunden wurden.
Ein zentraler Punkt der Kritik war das Vorgehen in den mittlerweile geschlossenen Transitlagern an der Grenze zu Serbien.
Neue Regeln sahen vor, dass Schutzsuchende unter Umständen ein Vorverfahren in ungarischen Botschaften durchlaufen mussten, bevor sie nach Ungarn einreisen durften, um dort Asyl zu beantragen.
Auch diese Regelung wurde vom EuGH im vergangenen Jahr gekippt. Die EU-Kommission bemängelte, dass Ungarn weiterhin keinen effektiven Zugang zu Asylverfahren gewährleiste.
Die Richter stellten fest, dass Budapest gegen den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit und die Vorschriften zur Rückführung illegaler Drittstaatsangehöriger verstoße, was eine erhebliche Bedrohung für die Einheit des EU-Rechts darstelle.
Ungarn ist nicht das einzige Land, das in den vergangenen Jahren mit Zwangsgeldern belegt wurde; Polen musste 2021 wegen Nichteinhaltung einer Justizreform ebenfalls eine tägliche Strafe zahlen.