In Belarus hat sich eine bedeutende Entwicklung in der politischen Landschaft ergeben, als der langjährige Staatsführer Alexander Lukaschenko am 3. Januar wichtige Änderungen am Gesetz über das belarussische Präsidentenamt billigte.
Dieses Gesetz, ein Wendepunkt in der belarussischen Politik, garantiert jedem ehemaligen Präsidenten Immunität vor Strafverfolgung. Zusätzlich führt das Gesetz strengere Kriterien für die Präsidentschaftskandidatur ein und verlangt, dass Kandidaten belarussische Staatsbürger über 40 Jahre sein müssen, die mindestens 20 Jahre vor den Wahlen in Belarus gelebt haben.
Das Gesetz schließt auch Belarussen mit ausländischer Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsgenehmigung von der Präsidentschaftswahl aus.
Die Auswirkungen dieses Gesetzes sind weitreichend, insbesondere angesichts von Lukaschenkos Amtszeit als einziger Präsident von Belarus seit 1994, eine Rolle, die er nach den letzten freien Wahlen im Land nach dem Zerfall der Sowjetunion übernahm.
Seine Erklärung des Sieges bei den Präsidentschaftswahlen im August 2020, die ohne unabhängige Beobachter stattfanden und von einem harten Vorgehen gegen pro-demokratische Demonstranten gefolgt waren, wurde von Entitäten wie den USA und der EU als betrügerisch verurteilt.
Die Bestimmungen des Gesetzes gehen über die Amtszeit eines Präsidenten hinaus. Es bietet nicht nur den ehemaligen Präsidenten Immunität vor Strafverfolgung, sondern gewährleistet auch einen ähnlichen Schutz für deren Familienmitglieder.
Darüber hinaus haben der Präsident und seine Familie nach dem Ausscheiden aus dem Amt Anspruch auf dieselbe medizinische Versorgung, Staatssicherheit und Transportmöglichkeiten. Der ehemalige Präsident erhält außerdem ein monatliches Gehalt, das dem des Präsidenten entspricht, eine lebenslange staatliche Rente, Versicherung, medizinische Versorgung und die Option, eine staatliche Residenz zu besitzen.
Darüber hinaus wird einem ehemaligen Präsidenten nach seinem Ausscheiden aus dem Amt ein lebenslanger Sitz im Oberhaus des Parlaments gewährt. Diese Änderungen stehen im Einklang mit den Änderungen an der Verfassung des Landes, die nach einem umstrittenen Referendum am 27. Februar 2022 vorgenommen wurden, und wurden vom belarussischen Parlament am 22. Dezember 2023 verabschiedet.