Bei einem bedeutenden Ereignis auf dem PPE-Kongress in Bukarest wurde Ursula von der Leyen, die amtierende Präsidentin der Europäischen Kommission, offiziell als Kandidatin der Europäischen Volkspartei (EVP) für eine weitere Amtszeit an der Spitze des Exekutivorgans der EU benannt.
Mit beachtlicher Unterstützung erhielt ihre Kandidatur 400 Stimmen dafür gegenüber 89, bei insgesamt 489 gültigen Stimmen, wobei zehn Stimmen annulliert wurden. Von der Leyen war die einzige Kandidatin für die Führung der EVP-Liste bei den bevorstehenden Europawahlen vom 6. bis 9. Juni und strebt damit eine erneute fünfjährige Amtszeit an.
Weg zur Wiederwahl
Von der Leyens Kandidatur positioniert sie als Favoritin für eine weitere Amtszeit, gestützt durch die erwartete Mehrheit der EVP in den nächsten Europawahlen.
Der Kommissionspräsident wird von den EU-Führern ausgewählt, unter Berücksichtigung der Wahlergebnisse, wobei die führende Partei traditionell das Exekutivrecht innehat.
Ein Prinzip, bekannt als "Spitzenkandidaten", legt nahe, dass der Hauptkandidat der nach den Wahlen führenden politischen Gruppe natürlich die Führung der EU-Exekutive übernehmen sollte.
Trotz ihrer knappen Bestätigung durch das Europäische Parlament in der Vergangenheit, mit nur neun Stimmen über dem erforderlichen Minimum, hat von der Leyens erneute Nominierung Debatten über die "demokratische Legitimität" entfacht, besonders da sie an den EU-Wahlen 2019 nicht teilgenommen hatte.
Wahlprognosen und Koalitionsdynamiken
Laut den neuesten Wahlprognosen vom 17. Februar 2024 steht die EVP kurz davor, 172 Sitze und die S&D 140 Sitze zu sichern, in einem Parlament mit 720 Sitzen aufgrund demografischer Verschiebungen innerhalb der EU.
Die Bildung einer absoluten Mehrheit zur Ernennung des Kommissionspräsidenten wird eine Koalition über mindestens drei politische Kräfte erfordern und spiegelt die vielfältige politische Landschaft und Wahlabsichten verschiedener Gruppen wider.
Historischer Kontext und Vertragsspezifikationen
Das "Spitzenkandidaten"-Prinzip wurde nur bei den Wahlen 2014 vollständig angewandt, was zur Präsidentschaft von Jean-Claude Juncker führte. Die Wahlen 2019 markierten eine Abkehr von dieser Praxis, wobei der Europäische Rat Ursula von der Leyen gegenüber den Spitzenkandidaten bevorzugte.
Der Vertrag von Lissabon skizziert den Prozess für die Auswahl des Kommissionspräsidenten und betont die Notwendigkeit eines Kandidaten, der eine parlamentarische Mehrheit sichert. Gelingt dies nicht, wird innerhalb eines Monats ein neuer Kandidat vorgeschlagen, der einem ähnlichen Verfahren folgt.
Während das Europäische Parlament sich auf die Amtszeit 2024-2029 vorbereitet, unterstreicht Ursula von der Leyens erneute Nominierung die laufenden strategischen Verhandlungen und Ausrichtungen innerhalb des politischen Spektrums der EU und hebt die entscheidende Rolle von parteiübergreifenden Koalitionen bei der Gestaltung der künftigen Führung der Union hervor.