Urteil des Obersten Gerichtshofs Russlands: Nadezhdin darf Putin bei Präsidentschaftswahl nicht herausfordern

Peter Zeifert

20 Wochen vor

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04/03/2024
Welt
Foto: Wiki Commons
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Nadezhdin darf Putin bei Präsidentschaftswahl nicht herausfordern.

Der Oberste Gerichtshof Russlands hat endgültig den Antrag von Boris Nadezhdin abgelehnt, sich als Kandidat für die anstehenden Präsidentschaftswahlen zu registrieren, und damit das frühere Verbot der Zentralen Wahlkommission bestätigt, wie Interfax berichtet.

Am 21. Februar bestätigte die Berufungsinstanz des Obersten Gerichtshofs die Rechtmäßigkeit der Entscheidung, die Nadezhdin daran hinderte, ins Rennen um die Präsidentschaft einzusteigen.

Die Ablehnung erfolgte durch Richter Oleg Nefedov, der für sein umstrittenes Urteil gegen die nicht existierende „LGBTQ-Bewegung“ bekannt ist und die Anti-Kriegs-Kandidatin Ekaterina Duntsova von den Wahlen ausschloss. Nefedov wies auch Nadezhdins Einspruch gegen die Anforderungen der Zentralen Wahlkommission an Unterschriftenlisten zurück.

Nadezhdin kündigte an, beim Verfassungsgericht der Russischen Föderation Berufung einzulegen und seinen Kampf gegen den Wahlausschluss fortzusetzen.

Aktuell hat die Zentrale Wahlkommission nur vier Kandidaten für die Präsidentschaftswahlen im März 2024 zugelassen: Nikolai Kharitonov vom Präsidium der Kommunistischen Partei der Russischen Föderation, den LDPR-Vorsitzenden Leonid Slutsky, den Vertreter der „Neuen Menschen“ Vladislav Davankov und den amtierenden Präsidenten Wladimir Putin.

Die Entscheidung, Nadezhdin von den Wahlen auszuschließen, wurde laut zwei russischen Beamten, die am Prozess der Organisation der Präsidentschaftswahlen beteiligt waren und mit The Moscow Times sprachen, direkt aus dem Kreml getroffen, nachdem sie lange Schlangen von Menschen beobachtet hatten, die den Politiker unterstützen wollten.

„Wir sollten nur einen Politiker haben, der öffentlich vom Volk geliebt wird. Das ist Putin“, erklärte einer von ihnen und hob die strategische Entscheidung hervor, den Wahlwettbewerb zu begrenzen.