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Gerichtsentscheidung: Bayerischer Kreuzerlass bleibt bestehen

Gerichtsentscheidung: Bayerischer Kreuzerlass bleibt bestehen
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Bundesverwaltungsgericht stärkt christliche Symbole.

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Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem wegweisenden Urteil Klagen gegen den bayerischen Kreuzerlass abgewiesen. 

Dieser Erlass, eingeführt im Jahr 2018, verlangt, dass in allen staatlichen Gebäuden in Bayern Kreuze aufgehängt werden. Die Entscheidung des Gerichts bestätigt somit die Gültigkeit des Erlasses.

Laut dem Bericht des Spiegels wurde eine Klage auf Aufhebung des Kreuzerlasses als unbegründet abgewiesen. 

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Das Gericht befand, dass der Erlass lediglich eine Verwaltungsvorschrift ohne rechtliche Außenwirkung sei und somit keine Rechte der Kläger verletze.Eine weitere Klage, die die Entfernung der angebrachten Kreuze forderte, wurde ebenfalls abgewiesen. 

Das Gericht erklärte, dass die Kreuze zwar ein zentrales Symbol des christlichen Glaubens darstellen, aber die Kläger in keiner eigenen Freiheitsgewährleistung nach Artikel 4 des Grundgesetzes verletzen.

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein bedeutendes Urteil in der Debatte um die Rolle von Religion und religiösen Symbolen in öffentlichen Einrichtungen. 

Sie unterstreicht die Anerkennung der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns durch christliche Symbole.

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