Es ist eine Mischung aus juristischen, politischen und souveränitätsbezogenen Gründen.
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Es ist eine Mischung aus juristischen, politischen und souveränitätsbezogenen Gründen.
Der Internationale Strafgerichtshof

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) wurde 2002 durch das Römische Statut in Den Haag, Niederlande, eingerichtet.
Sein Auftrag besteht darin, Einzelpersonen wegen internationaler Verbrechen wie Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Rechenschaft zu ziehen.
Mit Stand Oktober 2024 sind 125 Staaten Vertragsparteien des Römischen Statuts, doch einige bedeutende Nationen fehlen auf dieser Liste.
Nennenswerte Nichtmitglieder

Der IStGH kann seine Zuständigkeit grundsätzlich dann geltend machen, wenn Verbrechen von Staatsangehörigen eines Vertragsstaats begangen wurden oder auf dem Territorium eines Vertragsstaats stattfanden.
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Es ist daher wenig verwunderlich, dass Länder wie Russland, Nordkorea und China dem Römischen Statut nicht beigetreten sind.
Aber wie verhält es sich mit den USA?

Fast alle europäischen Länder haben das Römische Statut ratifiziert – ebenso Kanada, Mexiko und ein Großteil Südamerikas.
Doch die westliche Supermacht schlechthin, die Vereinigten Staaten, haben es nicht ratifiziert.
Warum also nicht?
Souveränitätsbedenken

Die US-Regierung argumentiert seit Langem, ein Beitritt zum IStGH würde die amerikanische Souveränität untergraben.
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Der IStGH verfügt über die Befugnis, Einzelpersonen – auch Staatsoberhäupter – wegen Kriegsverbrechen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit strafrechtlich zu verfolgen.
US-Regierungsvertreter befürchten, dass ausländische Richter ohne Zustimmung der USA Militärangehörige, Regierungsbeamte oder gar Präsidenten zur Verantwortung ziehen könnten.
Furcht vor politisch motivierten Verfahren

Die USA haben wiederholt geäußert, dass der IStGH als politisches Instrument missbraucht werden könnte.
Angesichts ihrer globalen Militärpräsenz fürchten US-Beamte, dass feindlich gesinnte Staaten oder politische Rivalen Verfahren gegen US-Soldaten oder Entscheidungsträger anstrengen könnten.
Selbst wenn diese Verfahren unbegründet wären, könnte allein deren Verlauf dem internationalen Ansehen der USA schaden und ihre außenpolitische Handlungsfreiheit einschränken.
Rechtliche und verfassungsrechtliche Konflikte

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Die USA haben verfassungsrechtliche Bedenken geäußert:
Der IStGH agiert unabhängig von nationalen Rechtssystemen, und die USA argumentieren, dies könne verfassungsmäßige Garantien wie das Recht auf ein Geschworenenverfahren und andere rechtsstaatliche Prinzipien unterlaufen.
Zudem halten sie ihr eigenes militärisches und justizielles System für ausreichend geeignet, um Verbrechen von US-Bürgern zu verfolgen – ohne dass eine externe Gerichtsbarkeit nötig sei.
Gesetzgeberische Opposition und rechtliche Maßnahmen

Der US-Kongress hat Maßnahmen ergriffen, um die USA vom IStGH zu distanzieren:
Im Jahr 2002 wurde der „American Service-Members’ Protection Act“ verabschiedet – umgangssprachlich auch als „Hague Invasion Act“ bekannt.
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Dieses Gesetz schränkt die Zusammenarbeit mit dem IStGH erheblich ein und autorisiert im Extremfall sogar den Einsatz militärischer Mittel, um US-Bürger aus der Haft des Gerichts zu befreien.
Selektive Zusammenarbeit

Obwohl die USA kein Mitglied des IStGH sind, kooperieren sie gelegentlich mit dem Gericht – wenn es ihren Interessen entspricht.
So unterstützte Washington etwa Ermittlungen des Gerichts zu Gräueltaten in Ländern wie Sudan und Libyen.
Gleichzeitig lehnen die USA konsequent jede Untersuchung von US-Aktionen ab – etwa im Zusammenhang mit dem Krieg in Afghanistan oder dem Israel/Palästina-Konflikt.
Zusammenfassung

Die USA unterstützen den IStGH nicht, weil sie einen Verlust staatlicher Souveränität, politisch motivierte Verfahren gegen ihre Bürger und verfassungsrechtliche Konflikte befürchten.
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Während sie gelegentlich IStGH-Initiativen gegen andere Staaten unterstützen, verweigern sie grundsätzlich jede Unterstellung eigener Bürger unter die Gerichtsbarkeit des IStGH.