Ein neuer Rechtsstreit entfaltet sich zwischen der globalen Musikindustrie und einem Online-Archivierungsprojekt, dem vorgeworfen wird, riesige Mengen urheberrechtlich geschützten Materials kopiert zu haben.
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Der Fall könnte einen wichtigen Präzedenzfall dafür schaffen, wie digitale Musik im Zeitalter des Streamings geschützt wird.
Im Zentrum des Konflikts steht eine Plattform, die nach eigenen Angaben offenen Zugang unterstützen will, die jedoch nach Ansicht der Branchenriesen eine rechtliche rote Linie überschritten hat.
Klage eingereicht
Spotify hat gemeinsam mit Universal Music Group, Warner Music Group und Sony Music Entertainment Klage gegen Anna’s Archive eingereicht, einen Dienst, der zuvor unter dem Namen Pirate Library Mirror bekannt war.
Laut Gerichtsunterlagen wurde die Klage am 26. Dezember 2025 eingereicht und kürzlich entsiegelt.
Die Unternehmen werfen Anna’s Archive vor, etwa 86 Millionen Musikdateien aus dem Internet gescraped und über ein Peer-to-Peer-BitTorrent-System ohne zentralen Server weiterverbreitet zu haben.
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Die Labels und Spotify argumentieren, dies stelle eine groß angelegte Urheberrechtsverletzung dar.
Umfang der Daten
Gerichtsdokumente geben an, dass das Archiv rund 300 Terabyte an Daten gesammelt hat.
Nach Angaben der Kläger entsprach die Sammlung etwa 99,6 % aller Songs, die Ende Dezember auf Spotify gestreamt wurden.
Die Klage behauptet, die Datenbank habe sowohl populäre Titel als auch Aufnahmen umfasst, die wenig oder gar keine Aufmerksamkeit von Hörern erhalten hatten.
Jeder mit ausreichender Speicherkapazität habe die Dateien herunterladen können, heißt es in der Beschwerde.
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Die Musikunternehmen bezeichnen die Operation als den „dreisten Diebstahl von Millionen Dateien, die nahezu jede kommerziell verfügbare Audioaufnahme der Welt enthalten.“
Finanzielle Forderungen
Die Klage fordert Schadenersatz in Höhe von rund 12 Milliarden Euro.
Diese Summe basiert auf Forderungen von etwa 140.000 Euro pro Datei und umfasst angebliche Verluste sowohl der Plattenlabels als auch von Spotify.
Laut den Unterlagen habe das Archiv ein Massendownload-Tool genutzt, das große Mengen an Metadaten extrahieren konnte und Hunderte Millionen Dateneinträge erzeugte, die mit den Musikdateien verknüpft waren.
Reaktion der Branche
Spotify erklärte, die Gruppe hinter Anna’s Archive sei „in illegales Scraping verwickelt“ und bezeichnete ihr Vorgehen als „böswillig“.
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Das Unternehmen sagte, es habe neue Schutzmaßnahmen eingeführt und überwache aktiv verdächtige Aktivitäten.
„Vom ersten Tag an standen wir an der Seite der Künstler im Kampf gegen Piraterie und haben aktiv mit Partnern der Branche zusammengearbeitet, um Kreative und ihre Rechte zu schützen“, erklärte Spotify in einer Stellungnahme.
Gerichtliche Maßnahmen
Neben der Klage beantragten die Kläger eine einstweilige Verfügung.
Am 20. Januar erließ der US-Bezirksrichter Jed S. Rakoff eine vorläufige Anordnung, mit der Hosting-Anbieter und Domain-Registrare angewiesen wurden, den Zugang zu mehreren Domains von Anna’s Archive zu sperren.
Trotz der Anordnung waren die Dienste zum Zeitpunkt der Berichterstattung weiterhin erreichbar.
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Anna’s Archive hat die Vorwürfe der Piraterie zurückgewiesen und argumentiert, dass es keine urheberrechtlich geschützten Dateien direkt hoste.
Die Gruppe hat sich öffentlich weder zur Klage noch zur einstweiligen Verfügung geäußert.
Quellen: Gerichtsunterlagen, Spotify-Stellungnahmen, Dobreprogramy.