Knöllchen-Revolution für Autofahrer

Olivia Rosenberg

23 Wochen vor

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13/06/2024
Autos
Foto: Shutterstock
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Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte der Halter.

Ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts könnte für eine Revolution im Umgang mit Parkverstößen sorgen. 

Laut einem Bericht der Bild haben die Richter entschieden, dass der Halter eines Fahrzeugs nicht automatisch für Parkverstöße verantwortlich gemacht werden kann, wenn nicht klar ist, wer das Auto tatsächlich geparkt hat. 

Dieses Urteil könnte weitreichende Auswirkungen auf die zukünftige Ausstellung von Bußgeldern haben.

Die Entscheidung fiel zugunsten eines Bürgers aus Siegburg bei Köln, der wegen eines Parkverstoßes ein Bußgeld von 30 Euro zahlen sollte. 

Seine vorherigen Klagen vor dem Amtsgericht Siegburg und dem Oberlandesgericht Köln wurden abgewiesen, doch die Verfassungsbeschwerde hatte Erfolg. 

Die Richter stellten fest, dass es verfassungswidrig sei, den Halter ohne ausreichende Beweise für den Verstoß zu belangen. Quelle dieser Informationen ist die Bild.

Das Gericht argumentierte, dass das Amtsgericht zwar ein Foto des geparkten Autos betrachtet hatte, jedoch keine weitere Beweisaufnahme stattfand, um den tatsächlichen Täter zu ermitteln. Dies verstoße gegen das Willkürverbot des Grundgesetzes. 

Verkehrsrechtsexperte Christian Demuth betonte, dass auch bei Parkverstößen das Täterprinzip gelte und das Schweigen des Beschuldigten nicht gegen ihn verwendet werden dürfe.

Die Entscheidung könnte es künftig schwieriger machen, Bußgelder gegen Fahrzeughalter zu verhängen, wenn nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, wer den Parkverstoß begangen hat. 

Dies stellt eine Stärkung des Prinzips der Unschuldsvermutung dar und könnte dazu führen, dass viele Halter ihre Bußgeldbescheide erfolgreich anfechten.