Autofahrer in Deutschland müssen sich auf hohe Bußgelder einstellen, wenn sie die Warnblinkanlage missbräuchlich verwenden. Ein neuer Vorstoß sieht vor, dass Fehlverhalten im Zusammenhang mit der Blinkanlage streng bestraft wird.
Insbesondere das Einschalten des Warnblinkers beim Parken in zweiter Reihe oder auf der Fahrbahn wird künftig mit Bußgeldern geahndet.
Während die Warnblinkanlage zur Absicherung bei Gefahrenlagen wie einem Stauende oder einer Panne vorgeschrieben ist, wird der missbräuchliche Einsatz im Alltag oft beobachtet.
Laut einem Bericht von Karlsruhe Insider drohen Bußgelder zwischen 55 und 100 Euro, wenn die Warnblinkanlage unsachgemäß genutzt wird.
Viele Autofahrer verwenden den Warnblinker, um beim schnellen Ein- und Aussteigen in zweiter Reihe auf der Straße zu parken.
Doch dies ist laut Straßenverkehrsordnung verboten, da es andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Die Warnblinkanlage darf nur bei echten Notfällen oder zur Warnung vor Gefahren eingesetzt werden.