Auf deutschen Autokennzeichen taucht gelegentlich ein kleines „W“ auf, das viele Autofahrer nicht direkt zuordnen können.
Dabei handelt es sich um ein Wechselkennzeichen, das es ermöglicht, zwei Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse mit nur einem Kennzeichen zuzulassen.
Wichtig ist, dass beide Fahrzeuge nicht gleichzeitig im Straßenverkehr genutzt werden dürfen. Das Wechselkennzeichen bietet finanzielle Vorteile, insbesondere bei den Versicherungskosten, da nur ein Kennzeichen für zwei Fahrzeuge verwendet wird. Steuerliche Vorteile gibt es jedoch keine.
Laut einem Bericht von CHIP besteht das Wechselkennzeichen aus zwei Teilen: einem vorderen Kennzeichen, das für beide Fahrzeuge genutzt wird, und einem hinteren Kennzeichen, das die HU-Plakette und die letzte Ziffer enthält.
Dieses spezielle Kennzeichen ist besonders bei Menschen beliebt, die beispielsweise einen Oldtimer und ein Alltagsfahrzeug besitzen.
Dennoch gibt es Einschränkungen: Fahrzeuge mit Saison- oder roten Kennzeichen sind nicht für das Wechselkennzeichen zugelassen.
Auch muss das nicht genutzte Fahrzeug immer auf Privatgrund abgestellt werden, um Bußgelder zu vermeiden.
Das Wechselkennzeichen kostet in der Verwaltung etwa 65 Euro, hinzu kommen weitere Kosten für die Prägung der Schilder.
Diese Kennzeichenlösung ermöglicht eine flexiblere Nutzung von Fahrzeugen und spart Geld bei der Versicherung.