Die Lufthansa hat eine Schadensersatzforderung gegen Klimaaktivisten erhoben, die durch ihre Blockadeaktionen an Flughäfen in Düsseldorf, Hamburg und Berlin erhebliche Schäden verursacht haben.
Die Fluggesellschaft verlangt von den Aktivisten einen Betrag von 740.000 Euro. Diese Forderung könnte für die Beteiligten schwerwiegende finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.
Laut einem Bericht der "Bild am Sonntag", auf den sich der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke in einer Stellungnahme gegenüber dem WDR bezog, sind die Aktivisten zur Zahlung des Schadensersatzes verpflichtet, da die Schäden vorsätzlich verursacht wurden.
Eine Haftpflichtversicherung würde in diesem Fall nicht greifen. Sollten die Aktivisten nicht in der Lage sein, den geforderten Betrag zu zahlen, könnte ihnen nur die Privatinsolvenz bleiben.
Nach drei Jahren könnten sie unter strengen Voraussetzungen eine Restschuldbefreiung erhalten.
Allerdings gibt es für einige der verursachten Schäden keine Möglichkeit der Restschuldbefreiung, was bedeutet, dass die Schulden möglicherweise ein Leben lang zurückgezahlt werden müssen.
Diese Entwicklung zeigt die potenziell gravierenden finanziellen Folgen von Protestaktionen auf und wirft Fragen über die Verantwortlichkeit und die Konsequenzen zivilen Ungehorsams auf.