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AfD scheitert vor dem Bundesverfassungsgericht: Kein Recht auf Ausschussvorsitze

AfD scheitert vor dem Bundesverfassungsgericht: Kein Recht auf Ausschussvorsitze
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Warum die AfD keinen Anspruch auf Ausschussvorsitze hat.

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Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die AfD keinen Anspruch auf den Vorsitz von Bundestagsausschüssen hat.

Die Partei hatte geklagt, nachdem mehrere ihrer Kandidaten in der Vergangenheit nicht in solche Positionen gewählt worden waren.

Konkret ging es auch um die Abwahl des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner als Vorsitzender des Rechtsausschusses, nachdem dieser wegen eines umstrittenen Tweets in die Kritik geraten war. Das Gericht bestätigte, dass diese Abwahl verfassungskonform war.

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Laut einem Bericht des Spiegel räumte das Gericht der AfD zwar ein Recht auf Gleichbehandlung bei der Besetzung der Ausschussvorsitze ein, betonte jedoch die Autonomie des Bundestags, Ausschussvorsitze durch Wahlen zu bestimmen.

Somit besteht für keine Fraktion ein spezifisches Statusrecht auf den Vorsitz in einem Ausschuss.

Das Gericht entschied einstimmig, dass der Bundestag seine Geschäftsordnung in solchen Fällen autonom anwenden darf und die Entscheidungen zur Abwahl von Brandner und zur Nichtwahl anderer AfD-Kandidaten rechtmäßig waren.

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