AfD vs. Bundesrepublik: Kampf um die Beobachtung durch den Verfassungsschutz

Olivia Rosenberg

19 Wochen vor

|

13/03/2024
Deutschland
Foto: Shutterstock
Foto: Shutterstock
Ein wegweisendes Verfahren in Münster.

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster verhandelte kürzlich den Fall "AfD gegen die Bundesrepublik Deutschland", wie die Welt berichtet.

Im Zentrum stand die Frage, ob die Einstufung der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz rechtmäßig ist. 

Diese Einstufung erlaubt es dem Verfassungsschutz, die Partei mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten, einschließlich der Nutzung verdeckter V-Leute und der Überwachung von Kommunikation.

Die AfD versuchte, durch verschiedene Anträge das Verfahren zu verzögern, was von der Gegenseite als Versuch der Prozessverschleppung kritisiert wurde.

Die Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz basiert auf der Annahme, dass in der Partei "tatsächliche hinreichende Anhaltspunkte" für rechtsextreme Bestrebungen existieren. 

Das Verwaltungsgericht Köln wies eine Klage der AfD gegen diese Einstufung bereits ab, und nun liegt der Fall in der Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster. 

Die AfD argumentiert unter anderem, dass das Bundesverfassungsschutzgesetz auf politische Parteien nicht anwendbar sei und dass sie bis zu einem möglichen Verbot "ungestört agieren können" müsse.

Das Urteil dieses Verfahrens könnte weitreichende Folgen für die AfD haben, insbesondere im Hinblick auf ihre zukünftige politische Arbeit und die öffentliche Wahrnehmung.