Das Bundesverfassungsgericht hat heute eine wichtige Entscheidung getroffen, die die politische Landschaft Berlins und Deutschlands beeinflussen könnte.
Es geht um die Frage, ob und in welchem Umfang die Bundestagswahl in Berlin wiederholt werden muss, nachdem bei der Wahl im September 2021 chaotische Zustände herrschten, darunter lange Schlangen vor den Wahllokalen, falsche Wahlzettel und fehlende Wahlzettel in einigen Wahlbezirken.
Laut einem Bericht von Tagesschau hat der Bundestag bereits beschlossen, die Wahl in 431 der insgesamt 2.200 Wahlbezirke zu wiederholen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hält dies jedoch für unzureichend und fordert eine Wiederholung in etwa 1.200 Wahlbezirken.
Sie argumentiert, dass nur so das Vertrauen der Berliner Bevölkerung in die ordnungsgemäße Durchführung von Wahlen wiederhergestellt werden könne. Die Ampelkoalition hingegen sieht eine Wiederholung in 431 Bezirken als ausreichend an.
Das Bundesverfassungsgericht wird nicht nur über die Bundestagswahl in Berlin entscheiden, sondern auch grundlegende Fragen der Wahlprüfung klären.
Es wird erwartet, dass das Gericht genaue Vorgaben macht, in wie vielen Bezirken die Bundestagswahl in Berlin wiederholt werden muss.
Unabhängig von der Entscheidung des Gerichts dürften die Folgen für die Mehrheit der Ampel-Regierung im Bundestag begrenzt bleiben, da die Stimmen aus Berlin rein rechnerisch zu wenig ins Gewicht fallen.