BGH bestätigt Urteil gegen KZ-Sekretärin: Irmgard Furchner muss Haft antreten

Olivia Rosenberg

13 Wochen vor

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20/08/2024
Deutschland
Foto: Shutterstock
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Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen KZ-Schreibkraft.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil im Fall der ehemaligen KZ-Sekretärin Irmgard Furchner bestätigt. 

Furchner, die im Konzentrationslager Stutthof während des Zweiten Weltkriegs als Schreibkraft arbeitete, war zuvor vom Landgericht Itzehoe wegen Beihilfe zum Mord in über 10.000 Fällen verurteilt worden. 

Das Gericht befand sie für schuldig, das NS-Regime durch ihre Arbeit unterstützt zu haben. 

Der BGH bestätigte nun dieses Urteil und wies die Revision der Verteidigung zurück. Damit ist das Urteil rechtskräftig, und Furchner muss ihre Haftstrafe antreten.

Wie der Spiegel berichtet, spielte Furchner eine wesentliche Rolle in der Verwaltung des Lagers, das für den Tod Tausender Menschen verantwortlich war.

Ihre Tätigkeit als Sekretärin trug zur Organisation und Durchführung der systematischen Vernichtung im Lager bei. 

Der Fall Furchner ist einer der letzten Prozesse gegen NS-Täter, die noch für ihre Verbrechen zur Rechenschaft gezogen werden. 

Der BGH entschied, dass auch administrative Tätigkeiten in einem KZ als Beihilfe zum Mord gewertet werden können, wenn sie die Tötungsmaschinerie unterstützten. 

Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der juristischen Aufarbeitung der Verbrechen des NS-Regimes, auch mehr als 75 Jahre nach Kriegsende.