Das Bürgergeld sorgt immer wieder für Diskussionen, vor allem, wenn es um Erhöhungen oder Kürzungen geht.
Doch wie genau wird der Betrag, der Bürgergeldempfängern monatlich zusteht, eigentlich berechnet?
Der Regelsatz liegt derzeit bei 563 Euro pro Monat, und dahinter steckt ein komplexes System, das mehrere Schritte umfasst.
Diese Berechnungen basieren unter anderem auf der sogenannten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS), bei der alle fünf Jahre Tausende Haushalte in Deutschland über ihre Ausgaben befragt werden.
Wie Tagesschau berichtet, werden aus dieser Stichprobe die Haushalte mit niedrigen Einkommen als Referenz genommen.
Auf dieser Basis wird ermittelt, welche Ausgaben als notwendig gelten, um das Existenzminimum zu sichern.
Dabei werden Ausgaben für Luxusgüter wie Alkohol oder Haustiere ausgeschlossen. Die finalen Werte werden in einem Gesetz festgelegt, das regelmäßig aktualisiert wird.
Außerdem wird die Inflation berücksichtigt: Eine sogenannte Basisfortschreibung gleicht Preisschwankungen aus, sodass das Bürgergeld entsprechend angepasst werden kann.
Trotz der detaillierten Berechnungsmethode gibt es Kritik an der Höhe des Bürgergeldes. Sozialverbände fordern eine deutlichere Anhebung, da die tatsächlichen Lebenshaltungskosten oft höher ausfallen als der berechnete Regelsatz.