Debatte um Acht-Stunden-Tag: FDP fordert Flexibilität

Olivia Rosenberg

14 Wochen vor

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09/07/2024
Deutschland
Foto: Shutterstock
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Wie Unternehmen und Arbeitnehmer auf die neuen Regeln reagieren.

In Deutschland sorgt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung weiterhin für Diskussionen. Bereits seit zwei Jahren gilt die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, dass Unternehmen, Büros und Verwaltungen die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter systematisch erfassen müssen. 

Doch die konkrete Umsetzung lässt auf sich warten. Wie der Merkur berichtet, fordern die höchsten deutschen Arbeitsrichter, dass die Arbeitszeiterfassung eingeführt wird, um ausufernde Arbeitszeiten und fehlende Ruhezeiten zu verhindern.

Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts stützt sich auf das sogenannte Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2019 und das deutsche Arbeitsschutzgesetz. 

Laut EuGH sind die EU-Länder verpflichtet, eine objektive und verlässliche Arbeitszeiterfassung einzuführen.

Während Gewerkschaften argumentieren, dass dies notwendig ist, um unbezahlte Überstunden zu verhindern, sehen Wirtschaftsverbände und die FDP darin einen Widerspruch zu einer modernen, flexiblen Arbeitswelt.

Die FDP drängt auf ein Ende des traditionellen Acht-Stunden-Tags und schlägt eine Wochenhöchstarbeitszeit vor. Der SPD-Arbeitsminister Hubertus Heil hatte zwar eine zügige Lösung angekündigt, jedoch gibt es bisher keine konkreten gesetzlichen Änderungen. 

Die Ampelkoalition ist sich in dieser Frage uneins, was die Umsetzung verzögert. Nach Einschätzung der Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Inken Gallner, hat sich die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung jedoch bereits in vielen Unternehmen durchgesetzt.

Etwa 80 Prozent der Beschäftigten gaben an, dass ihre Arbeitszeit erfasst oder von ihnen selbst dokumentiert wird. 

Flexible Modelle wie Homeoffice und Vertrauensarbeitszeit sind laut Gallner weiterhin möglich, solange die gesetzlichen Regelungen wie tägliche Ruhezeiten und wöchentliche Höchstarbeitszeiten eingehalten werden. 

Deutschland stand wegen der fehlenden Umsetzung der Zeiterfassungspflicht kurz vor einem Vertragsverletzungsverfahren der EU, ist jedoch inzwischen nicht mehr auf der „Sünderliste“.