Die neue Reform des Staatsangehörigkeitsrechts der Ampel-Koalition tritt in Kraft und bringt zahlreiche Änderungen mit sich.
Die Welt berichtet, dass die Wartezeiten für eine Einbürgerung von acht auf fünf Jahre verkürzt wurden. Besonders gut integrierte Menschen können bereits nach drei Jahren den deutschen Pass erhalten.
Zudem wird der Doppelpass zum Standard, wodurch niemand mehr seinen alten Pass abgeben muss, wenn er die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hebt hervor, dass das neue Einbürgerungsrecht zwei klare Botschaften enthält:
Zum einen wird die Einbürgerung für diejenigen erleichtert, die ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können, während Sozialleistungsempfänger im Regelfall ausgeschlossen sind.
Dies soll Anreize zur Arbeitsaufnahme und zur Einwanderung in den Arbeitsmarkt schaffen. Zum anderen wird klargestellt, dass Antisemiten keinen deutschen Pass erhalten dürfen. Diese Maßnahmen sollen für mehr Ordnung und Kontrolle in der Integrationspolitik sorgen.
Laut dem Bundesinnenministerium ist diese Reform ein zentrales Vorhaben der Bundesregierung.
Besonders türkische Staatsangehörige könnten von der neuen Regelung profitieren, da viele ihren alten Pass aufgrund von Verbindungen zum Herkunftsland nicht abgeben möchten.
Einbürgerungswillige müssen weiterhin Deutschkenntnisse nachweisen und einen Einbürgerungstest bestehen.
Zudem gibt es nun zusätzliche Fragen zum Existenzrecht Israels, um sicherzustellen, dass nur Personen eingebürgert werden, die die freiheitliche demokratische Grundordnung Deutschlands anerkennen.
Im internationalen Vergleich ist das neue Einbürgerungsrecht ausgesprochen einwandererfreundlich.
Der Konstanzer Ausländerrechtsexperte Daniel Thym beschreibt in einer Analyse, dass die Einbürgerung nach fünf Jahren im internationalen Vergleich sehr schnell sei.
Trotz einiger Herausforderungen und Kritikpunkte sehen viele in der Reform einen positiven Schritt hin zu einer moderneren und inklusiveren Einwanderungspolitik.