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Drohnen in Deutschland: Diese Regeln gelten für Hobbyflieger

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Die wichtigsten Vorschriften im Überblick.

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Nach mehreren Drohnensichtungen am Münchner Flughafen war der Flugbetrieb zeitweise lahmgelegt – ein Sicherheitsrisiko, das viele Fragen aufwirft. Aber was ist für Hobby-Piloten erlaubt?

Rund 400.000 Drohnen fliegen in Deutschland – die meisten davon privat. Hier ist, was man jetzt unbedingt wissen sollte.

Das berichtet Bild.

Drohnen dürfen nur bis 120 Meter hoch fliegen

Eine der wichtigsten Regeln: Die maximale Flughöhe für Drohnen beträgt 120 Meter über dem Boden.

Außerdem muss die Drohne stets mit bloßem Auge sichtbar bleiben – unabhängig von ihrer Größe oder ihrem Gewicht.

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Auch Mini-Modelle unter 250 Gramm dürfen nicht einfach „aus den Augen“ verschwinden.

Wer fliegen will, muss mindestens 16 Jahre alt sein

Drohnenfliegen ist in Deutschland erst ab 16 Jahren erlaubt – und nur im sogenannten offenen Luftraum.

Das heißt: weit weg von Flugplätzen, Start- und Landebahnen.

Tabu sind außerdem Menschenansammlungen, Krankenhäuser, Industrieanlagen, Polizeistationen und Naturschutzgebiete – es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Genehmigung vor.

Registrierungspflicht: Kamera oder Gewicht entscheidend

Wer eine Drohne mit Kamera fliegt oder ein Gerät über 250 Gramm besitzt, muss sich beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren. Kostenpunkt: rund 20 Euro.

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Der Pilot erhält eine persönliche e-ID, die gut sichtbar an der Drohne angebracht werden muss.

Eine Mehrfach-Registrierung in anderen Ländern ist nicht erlaubt.

EU-weite Vorschrift: Auch leichte Kameradrohnen sind betroffen

Selbst kleine Drohnen unter 250 Gramm müssen registriert werden – sobald sie mit einer Kamera ausgestattet sind.

Die EU-Verordnung macht hier keinen Unterschied: Entscheidend ist nicht das Gewicht, sondern die Möglichkeit, Aufnahmen zu machen.

Für größere Drohnen ist ein Online-Führerschein Pflicht

Ab einem Gewicht von 250 Gramm ist ein EU-Kompetenznachweis – umgangssprachlich der „kleine Drohnenführerschein“ – erforderlich.

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Dieser kann meist bequem online beim Luftfahrt-Bundesamt absolviert werden.

Ausnahmen gibt es nur für sehr leichte Modelle ohne Kamera, sofern alle anderen Regeln eingehalten werden.

Ohne Haftpflichtversicherung geht gar nichts

Wer mit einer Drohne unterwegs ist, braucht zwingend eine spezielle Haftpflichtversicherung.

Nicht jede private Police deckt Drohnenschäden automatisch ab – daher sollte man im Zweifel bei der Versicherung nachfragen oder eine eigene Drohnenversicherung abschließen.

Die Versicherungsnummer muss bei der Registrierung angegeben werden.

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Dieser Artikel wurde von Amalie Lynge erstellt und veröffentlicht, wobei möglicherweise KI für die Erstellung verwendet wurde