Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat einen weiteren Erfolg für den Umwelt- und Verbraucherschutz erzielt.
Das Landgericht Amberg verurteilte Netto Marken-Discount dazu, ausgediente Elektrokleingeräte unentgeltlich zurückzunehmen.
Bei einem Testbesuch der DUH war diese gesetzlich vorgeschriebene Rücknahme verweigert worden, woraufhin die DUH klagte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, aber es verdeutlicht die Missachtung der Rücknahmepflichten durch Netto, ähnlich wie bei vorherigen Urteilen gegen Aldi Nord, Aldi Süd und Lidl.
Laut der Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe auf dem Presseportal äußerte sich Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, enttäuscht darüber, dass Supermärkte erst durch rechtliche Schritte gezwungen werden, ihre Verantwortung für die Entsorgung von Elektrogeräten wahrzunehmen.
Sie kritisierte, dass große Handelsunternehmen sich weiterhin gegen die Rücknahme alter Elektrogeräte sträuben, während die Sammelquote für Elektroschrott im Jahr 2023 nur bei 29,7 Prozent lag – weit unter der gesetzlichen Vorgabe von 65 Prozent.
Die DUH kündigte an, weitere Tests durchzuführen und rechtlich gegen Unternehmen vorzugehen, die sich nicht an die Vorschriften halten.
Jeder korrekt recycelte Elektroschrott trägt dazu bei, Ressourcen zu sparen, Schadstofffreisetzung zu verhindern und Brandrisiken durch entzündbare Akkus zu minimieren.