Asylbewerber in Deutschland dürfen mit der neuen Bezahlkarte, die statt Bargeld ausgegeben wird, auch Alkohol und Zigaretten kaufen.
Diese Entscheidung der Bundesregierung stößt auf Kritik, insbesondere von der CSU, die ein Verbot für solche Ausgaben gefordert hatte.
Das Bundesarbeitsministerium argumentiert jedoch, dass ein Verbot aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich sei, da es die Freiheits- und Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzen würde.
Die Bezahlkarte soll Asylbewerbern ermöglichen, bargeldlos zu bezahlen und einen Teil ihrer Leistungen als Guthaben zu erhalten, berichtet der Tagesspiegel.
Die bundesweite Einführung der Bezahlkarte zielt darauf ab, zu verhindern, dass Migranten Bargeld ins Ausland schicken. Asylbewerber erhalten neben Sachleistungen einen monatlichen Betrag von 185 Euro für persönliche Bedürfnisse.
Die CSU-Politiker argumentieren, dass der Kauf von Alkohol und Zigaretten auf Kosten der deutschen Steuerzahler „komplett daneben“ sei und fordern, dass die Bezahlkarte für solche Ausgaben gesperrt werden sollte.
Die Entscheidung, Asylbewerbern den Kauf von Alkohol und Zigaretten mit der Bezahlkarte zu erlauben, spiegelt die komplexe Balance zwischen der Wahrung von Freiheitsrechten und dem Wunsch nach Kontrolle der Verwendung von Sozialleistungen wider.