Frührente in Deutschland: Welche Jahrgänge profitieren?

Olivia Rosenberg

30 Wochen vor

|

19/04/2024
Deutschland
Foto: Shutterstock
Foto: Shutterstock
Wer kann vor 67 in Rente gehen?

In Deutschland existieren spezifische Regelungen für die Altersrente, die es bestimmten Personen ermöglichen, früher als im gesetzlich vorgesehenen Alter von 67 Jahren in Rente zu gehen. 

Diese Optionen richten sich insbesondere an langjährig Versicherte und besonders langjährig Versicherte.

Langjährig Versicherte, die mindestens 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, können bereits vor dem 67. Lebensjahr in Rente gehen, sofern sie zwischen 1949 und 1963 geboren wurden. 

Diese Möglichkeit besteht allerdings unter der Voraussetzung, dass die entsprechenden Anforderungen erfüllt sind.

Wie ein Artikel von Gegen Hartz erläutert, gibt es für besonders langjährig Versicherte, oft als „Rente mit 63“ bezeichnet, ebenfalls spezielle Regelungen. Ursprünglich konnten Personen, die vor 1953 geboren wurden, mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. 

Für spätere Jahrgänge zwischen 1953 und 1963 gibt es angepasste Regelungen, die eine stufenweise Anhebung des Renteneintrittsalters vorsehen. Ab dem Jahrgang 1964 ist das Renteneintrittsalter auf 65 Jahre festgelegt.

Zu den anrechenbaren Zeiten für die 35 Jahre Versicherungszeit zählen Beitragszeiten aus Beschäftigung oder selbständiger Tätigkeit, Zeiten des Bezugs von Krankengeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Übergangsgeld, freiwillige Beiträge, Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten, sowie Zeiten der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege und Monate aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung.