Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat der Eckes-Granini Deutschland GmbH untersagt, ihr Erfrischungsgetränk unter dem Namen „Hohes C Immun Water“ zu bewerben.
Hintergrund ist eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), der die Werbung als irreführend kritisiert hatte.
Das Gericht stellte fest, dass der Produktname „Immun Water“ suggeriert, das Getränk habe einen positiven Einfluss auf das Immunsystem, was jedoch wissenschaftlich nicht belegt ist.
Laut einer Mitteilung des Verbraucherzentrale Bundesverbands verstößt die Werbung für „Hohes C Immun Water“ gegen dieHealth-Claims-Verordnung der Europäischen Union, die nur gesundheitsbezogene Aussagen erlaubt, die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit geprüft und zugelassen sind.
Das Gericht gab der Klage des vzbv in vollem Umfang statt und verbot Eckes-Granini, das Getränk weiterhin unter diesem Namen zu vermarkten.
Die Revision vor dem Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen, das Unternehmen hat jedoch eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht.
Dieses Urteil unterstreicht die Wichtigkeit des Verbraucherschutzes und die Notwendigkeit, irreführende Gesundheitswerbung zu unterbinden.
Es zeigt, dass Unternehmen, die unbelegte Gesundheitsversprechen machen, mit rechtlichen Konsequenzen rechnen müssen.