Gericht verweigert Witwenrente: 25 Jahre Ehe, aber keine Ansprüche

Olivia Rosenberg

3 Stunden vor

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23/10/2024
Deutschland
Foto: Shutterstock
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Arbeitsgericht entscheidet zugunsten des Arbeitgebers.

In einem bemerkenswerten Fall vor dem Arbeitsgericht Hamburg wurde die Witwenrente einer Frau abgelehnt, obwohl sie und ihr verstorbener Mann 25 Jahre verheiratet waren.

Der Grund: Zum Zeitpunkt des Ruhestands ihres Mannes bestand die Ehe noch keine fünf Jahre.

Diese Regelung ist Bestandteil der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung ihres verstorbenen Mannes, die eine Ehe von mindestens fünf Jahren vor dem Renteneintritt fordert, um sogenannte „Versorgungsehen“ zu verhindern – Ehen, die kurz vor der Pensionierung nur aus finanziellen Gründen geschlossen werden.

Laut rentenbescheid24 klagte die Witwe auf die Hinterbliebenenrente und berief sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und das Diskriminierungsverbot der EU.

Sie argumentierte, dass die Regelung der Mindestehedauer Frauen benachteilige, da sie häufiger die Empfängerinnen von Hinterbliebenenrenten seien. Zudem verwies sie auf ihr Alter und sah eine Benachteiligung aufgrund dessen.

Das Arbeitsgericht folgte jedoch der Argumentation des Arbeitgebers.

Die Fünfjahresregelung sei sachlich gerechtfertigt, um finanzielle Planungssicherheit für das Unternehmen zu gewährleisten, da Hinterbliebenenrenten langfristige Zahlungsverpflichtungen bedeuten.

Das Gericht entschied, dass diese Regelung weder gegen das AGG noch gegen das Diskriminierungsverbot der EU verstoße.

Es sah keinen Unterschied in der Behandlung von Männern und Frauen, da die Regelung für beide Geschlechter gleichermaßen gilt. Der Fall endete somit ohne Erfolg für die Witwe.